Biografie
Ernst I., Herzog zu Braunschweig-Lüneburg, wurde am 26. Juni 1497 in Uelzen geboren und starb am 11. Januar 1546 in Celle. Von 1521 bis zu seinem Tod regierte er als Fürst von Lüneburg. Wegen seines entschlossenen Eintretens für die Reformation und seiner Mitunterzeichnung des Augsburger Bekenntnisses erhielt er später den Beinamen „der Bekenner“.
Ernst war das vierte Kind des Fürsten Heinrichs des Mittleren und dessen Ehefrau Margarete von Sachsen aus der ernestinischen Linie des Hauses Wettin. Sein Vater regierte das Fürstentum Lüneburg von 1486 bis 1520. Ernst hatte vier Schwestern, drei leibliche Brüder und zwei Halbbrüder aus der zweiten Ehe seines Vaters.
1512 wurde Ernst gemeinsam mit seinem älteren Bruder Otto zum Studium an die Universität Wittenberg geschickt. Dort beschäftigte er sich nach Angaben Philipp Melanchthons mit Rechtswissenschaft und wurde von dem Historiker Spalatin unterrichtet. Ob er während dieser Zeit Martin Luther persönlich begegnete, ist nicht sicher. Die Brüder lebten am Hof ihres Onkels Friedrichs des Weisen, der ihre Erziehung maßgeblich beeinflusste. Nach Abschluss des Studiums trat Ernst in den Dienst des französischen Königs Franz I.
Die politischen Konflikte um die Nachfolge Kaiser Maximilians I. wirkten sich unmittelbar auf Ernsts Familie aus. Franz I. konkurrierte mit Karl I. von Spanien, dem späteren Kaiser Karl V., um die Königswürde. Ernsts Vater Heinrich unterstützte den französischen Thronbewerber und zog dadurch Karls Feindschaft auf sich. Zusätzlich belastete Heinrichs Rolle in der Hildesheimer Stiftsfehde sein Verhältnis zum Kaiser. Als Karl 1521 die Reichsacht über Heinrich verhängte, hatte dieser die Regierung bereits seinem Sohn Ernst und dessen Bruder Otto übertragen. Heinrich ging ins französische Exil und suchte Schutz am Hof Franz’ I.
Ernst und Otto regierten zunächst gemeinsam. Otto schied jedoch 1527 aus der Regierung aus und erhielt dafür die Herrschaft Harburg. Der jüngste Bruder Franz, der seit 1536 an der Regierung beteiligt war, wurde 1539 mit der Herrschaft Gifhorn abgefunden. Danach regierte Ernst allein.
Eine seiner wichtigsten Aufgaben war die Sanierung der stark verschuldeten Finanzen des Fürstentums. Bei seinem Amtsantritt waren bis auf die Schlossvogtei sämtliche Ämter verpfändet. Ernst bemühte sich, diese Pfänder wieder einzulösen. Die dafür notwendigen Steuererhöhungen führten zu heftigen Auseinandersetzungen mit den Ständen. Schließlich setzte er sich durch, indem er auch auf Vorräte der Klöster zurückgriff. Damit leitete er den dringend erforderlichen Schuldenabbau ein, konnte die finanzielle Krise jedoch nicht vollständig beheben.
Noch größere Bedeutung hatte seine Einführung der Reformation. Seit 1524 wirkte der auf Luthers Empfehlung berufene Braunschweiger Prediger Gottschalk Kruse als herzoglicher Kaplan und Prediger an der Celler Stadtkirche St. Marien. Celle entwickelte sich dadurch zu einer der ersten evangelisch-lutherischen Städte des Reiches. Ernst bekannte sich 1525 öffentlich zur lutherischen Lehre und trat 1526 dem Torgauer Bund bei. Bei der Hochzeit des Kurprinzen in Torgau begegnete er 1527 Martin Luther und beriet sich mit ihm über Glaubensfragen und die Neuordnung des Kirchenwesens.
Ernsts reformatorische Haltung rief heftigen Widerstand der kaiserlich-altgläubigen Partei hervor. Diese bemühte sich, seinen Vater aus dem französischen Exil zurückzuholen, damit er Ernst von der Herrschaft verdrängte. Heinrich musste jedoch 1528 auf dem Landtag im Kloster Scharnebeck endgültig auf den Thron verzichten. Anschließend setzte Ernst die Reformation in seinem Land konsequent fort. Unterstützt wurde er von den Predigern seiner Residenzstadt und vom Landtag. Die 1527 verfasste Kirchenordnung, das sogenannte Artikelbuch, verlangte unter anderem die Residenzpflicht der Geistlichen und eine an der Bibel ausgerichtete Predigt. Der Zölibat, feierliche Gelübde und das Fastengebot sollten aufgehoben werden. Wallfahrten, Privat- und stille Messen, Seelenmessen sowie Bruderschaften wurden verboten. Zugleich kritisierte die Ordnung die Heiligenverehrung, erlaubte aber einen gemäßigten Marienkult und forderte deutschsprachige Taufen und Gottesdienste.
Im August 1528 ließ Ernst das Celler Franziskanerkloster aufheben, weil der Orden seinem Verbot der römischen Messe nicht gefolgt war. 1529 gehörte er zu den bedeutenden Unterzeichnern der Protestation zu Speyer, die sich gegen die Aufhebung des Reichstagsbeschlusses von 1526 richtete. Dieser hatte den Reichsständen in der Religionsfrage einen gewissen Handlungsspielraum gewährt. Auf dem Augsburger Reichstag von 1530 unterschrieb Ernst das Augsburger Bekenntnis, die grundlegende Bekenntnisschrift der Lutheraner. Dort lernte er außerdem den Theologen Urbanus Rhegius kennen, den er für die kirchliche Neuordnung seines Landes gewann und zum Generalsuperintendenten ernannte. Eine gedruckte Kirchenordnung für das Fürstentum erschien allerdings erst 1564.
Als sich 1531 militärische Auseinandersetzungen zwischen den religiösen Lagern im Reich abzeichneten, setzte sich Ernst dafür ein, die norddeutschen Städte zum Beitritt zum Schmalkaldischen Bund zu bewegen. Seine Reformationspolitik war nicht nur Ausdruck persönlicher Überzeugung, sondern hatte auch wirtschaftliche Folgen. Durch die Einziehung von Klosterbesitz erhielt er bedeutende Mittel für die Sanierung der Staatsfinanzen. Einige Klöster wurden als adlige evangelische Stifte weitergeführt. Ernsts Wahlspruch lautete: „Anderen diene ich, mich selber verzehre ich.“
Ernst war mit Sophie von Mecklenburg-Schwerin, einer Tochter Heinrichs V. von Mecklenburg, verheiratet. Aus der Ehe gingen zehn Kinder hervor, darunter Franz Otto, Friedrich, Heinrich von Dannenberg, Margarete, Wilhelm der Jüngere, Elisabeth Ursula, Magdalene Sophie und Sophie. Mehrere seiner Töchter heirateten Angehörige gräflicher Häuser. Ernst wurde in der Fürstengruft der Celler Stadtkirche St. Marien beigesetzt.
Sein Gedenktag ist der 11. Januar im Evangelischen Namenkalender. In Celle, Uelzen, Hannover und Speyer erinnern Statuen, Tafeln und Gedenkbilder an ihn. Außerdem wurden das Celler Gymnasium Ernestinum und das Uelzener Herzog-Ernst-Gymnasium nach ihm benannt.
Quelle: Ernst I. (Braunschweig-Lüneburg) (de, 266315849). Die Fakten wurden ausgewählt, zusammengefasst und eigenständig neu formuliert. Wikipedia-Quellinhalte: CC BY-SA 4.0