Person

Georg I.

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Geburt

  1. 04.02.1498

Tod

  1. 17.07.1558

Porträt von Georg I.
Bildnachweis

George I of Württemberg-Mömpelgard

Not mentioned

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Bildquelle: File:George I of Württemberg-Mömpelgard.jpg · Lizenz: Public domain

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Biografie

Georg I. von Württemberg-Mömpelgard wurde am 4. Februar 1498 in Bad Urach als Sohn Heinrichs von Württemberg aus dessen zweiter Ehe mit Eva, einer Tochter des salmischen Grafen Jean IV., geboren. Er gehörte der älteren Linie des Hauses Württemberg an, deren Ursprung auf seinen Vater zurückgeführt wird. Schon früh erhielt er eigene Herrschaftsgebiete: 1514, im Alter von 16 Jahren, wurden ihm die Grafschaft Harburg in Schwaben, die elsässische Stadt Riquewihr und die Burg Bilstein übertragen. Nach dem Tod seines Vaters im Jahr 1519 veränderte sich Georgs politische Lage grundlegend. Sein älterer Halbbruder Ulrich, Herzog von Württemberg, wurde abgesetzt und aus Württemberg vertrieben. Georg versuchte, ihn mit bewaffneter Unterstützung zurückzubringen, musste daraufhin jedoch ebenfalls ins Exil gehen und ließ sich in Straßburg nieder. Während dieser Zeit blieb er eng mit Ulrich verbunden und übernahm eine wichtige Rolle innerhalb der württembergischen Familienpolitik. Am 2. September 1526 verkaufte der verbannte Ulrich Georg die Grafschaft Mömpelgard mit den dazugehörigen Gebieten. Der Vertrag sah allerdings ein Rückkaufsrecht vor. Damit wurde Georg erstmals zum souveränen Herrscher von Mömpelgard, eine Stellung, die er von 1526 bis 1542 innehatte. Seine Herrschaft fiel in eine Epoche tiefgreifender religiöser und politischer Spannungen, in der sich die Reformation in den deutschen und französischen Gebieten ausbreitete. Georg schloss sich 1531 dem protestantischen Schmalkaldischen Bund an, der sich gegen Kaiser Karl V. richtete. Gemeinsam mit seinem Bruder Ulrich förderte er auch die religiöse Neuordnung in Mömpelgard. 1535 holten sie den protestantischen Pfarrer Pierre Toussain in die Grafschaft. Toussain übernahm die Leitung der sogenannten französischen Kirche in der Stadt und trug zur Festigung der reformatorischen Strukturen bei. Mömpelgard lag dabei in einem besonderen Spannungsfeld. In Frankreich kam es zu schweren Konflikten zwischen Katholiken und Protestanten, während der Katholizismus in Mömpelgard nahezu verschwand. Innerhalb des Protestantismus entwickelten sich jedoch neue Gegensätze. Die Anhänger Johannes Calvins, dessen orthodoxe Richtung besonders in Frankreich und der Schweiz verbreitet war, standen den Lutheranern gegenüber, deren Lehre von deutschen Fürsten gefördert wurde. Schließlich setzte sich in Mömpelgard dauerhaft das Luthertum durch. Mit Unterstützung des hessischen Landgrafen Philipp I., eines führenden Mitglieds des Schmalkaldischen Bundes und späteren Schwiegervaters Georgs, gelang Ulrich die Rückkehr an die Macht in Württemberg. Ulrich kaufte Mömpelgard von Georg zurück und ernannte 1542 seinen damals 27-jährigen Sohn Christoph zum Statthalter der Grafschaft. Georg verlor damit vorerst seine Herrschaft über das Gebiet. Ulrich starb 1550. Der Passauer Vertrag von 1552 bestätigte den Württembergern das Recht, Mömpelgard weiterhin zu besitzen. Im folgenden Jahr übergab Herzog Christoph die Grafschaft mit ihren abhängigen Gebieten wieder an Georg. Dieser wurde dadurch zum zweiten Mal souveräner Herrscher von Mömpelgard. Er zog in das Schloss von Mömpelgard und regierte die Grafschaft bis zu seinem Tod im Jahr 1558. Georg heiratete vergleichsweise spät. Im Alter von 57 Jahren vermählte er sich mit der erst 19-jährigen Barbara, einer Tochter Philipps I. von Hessen, der als entschiedener Anhänger Martin Luthers bekannt war. Aus der Ehe gingen drei Kinder hervor. Der Sohn Ulrich wurde 1556 geboren, starb jedoch bereits 1557. Friedrich I., geboren 1557, überlebte seinen Vater und heiratete später Sibylle von Anhalt, eine Tochter des Fürsten Joachim Ernst von Anhalt. Die Tochter Eva Christina wurde 1558 geboren und starb 1575. Georg I. starb am 17. Juli 1558 in den deutschen Gebieten am Rhein, in Zusammenhang mit Zweibrücken beziehungsweise Kirkell. Sein einziger überlebender Sohn Friedrich I. folgte ihm als Graf von Mömpelgard. Später wurde Friedrich auch Herzog von Württemberg. Als 1593 Ludwig, der Sohn Herzog Christophs, ohne Erben starb, ging das Herzogtum Württemberg auf Friedrich I. über. Damit gelangte die württembergische Herrschaft schließlich an Georgs Nachkommen.

Quelle: Георг I (герцог Вюртемберга) (ru, 120649937). Die Fakten wurden ausgewählt, zusammengefasst und eigenständig neu formuliert. Wikipedia-Quellinhalte: CC BY-SA 4.0